Hausordnung

  1. Die Eishalle Zell am See ist Eigentum der FremdenverkehrsgmbH & CoKg Zell am See. Es liegt im Interresse der Sicherheit aller Besucher die Eishallenordnung zu befolgen.
     
  2. Sämtliche Besucher und Benützer der Eishalle unterliegen den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie den besonderen Anweisungen der Eismeister und des Ordnerdienstes des jeweiligen Veranstalters, die für Ordnung und Sicherheit verantwortlich sind.
     
  3. Eintrittskarten werden an der Kassa zu den bekanntgegebenen Preisen (lt. Aushang) ausgegeben. Die Benützungsdauer (Öffnungszeiten) sind einzuhalten. Bei Nichtinbetriebnahme oder betriebsbedingter Schließung einzelner Teilbereiche kann kein Ersatz gewährleistet werden. Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten, Schließungen von Teilbereichen usw. obliegen der Geschäftsführung. Bei Überfüllung werden keine weiteren Besucher eingelassen. Reklamationen betreffend der Geldrückgabe müssen sofort erfolgen, spätere können nicht anerkannt werden.
     
  4. Sämtliche Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Eintritt (ohne Unterbrechung) und sind nicht übertragbar. Die Eintrittskarten sind unaufgefordert vorzuzeigen und bis zum Verlassen der Eissportanlage aufzubewahren.
     
  5. Das Stehen an der Bande in Bereichen ohne Puckschutz wird ausdrücklich verboten.
     
  6. Die Benützung von mechanisch bzw. elektrisch betriebenen lärmerzeugenden Geräten sowie die Mitnahme und Verwendung von Knall- und Feuerwerkskörpern ist verboten.
     
  7. Sämtliche Fluchtwege, Umgänge und Stiegenbereiche sind freizuhalten.
     
  8. Rauchen ist in der gesamten Eishalle verboten. Flaschen, Gläser, Dosen, Tetrapacks oder sonstige Gegenstände dürfen in den gesamten Eishallenbereich weder eingebracht noch verwendet werden. Weiters ist der Speisen- und Getränkekonsum auf der Eisfläche untersagt.
     
  9. Harte Gegenstände, die von ihrer Größe als allfällige Wurfgeschosse verwendet werden könnten, dürfen insbesondere bei Veranstaltungen nicht in die Halle eingebracht werden.
     
  10. Das Mitbringen von Hunden ist im gesamten Eishallenbereich untersagt.
     
  11. Das Betreten der Tribünenbereiche sowie Umgänge ohne Schutzbelag mit Schlittschuhen ist verboten.
     
  12. Der Ticket-Inhaber/ Stadionbesucher stimmt zu, dass bildliche Darstellungen seiner Person ohne Vergütung und ohne Einschränkung erstellt und verwertet werden dürfen.
     
  13. Die Laufrichtung ist während des Publikumslaufes einzuhalten.
     
  14. Unfälle sind dem Eismeister umgehend zu melden.
     
  15. Alle Anlagen sind sorgsam zu benützen, bei Verschmutzung oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten.
     
  16. Wertgegenstände wie Geldbeträge, Schmuck, Fotoapparate, Uhren und dergleichen sind in den vorgesehenen Wertkästchen zu deponieren. Für nicht deponierte, abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen kann kein Ersatz geleistet werden, insbesonders wenn sie den Wert von EUR 200,- für eingebrachte Sachen überschreiten.
     
  17. Die FremdenverkehrsgmbH & CoKG haftet keineswegs für Schäden die durch Missachtung der Eishallenordnung oder durch Nichtbefolgung der Anweisungen des Stadionpersonals bzw. Ordner, durch Verschulden Dritter oder durch höhere Gewalt oder aber durch eigenes Verschulden des Betroffenen entstanden sind.
     
  18. Eltern haften für Ihre Kinder! Kinder unter 6 Jahren dürfen die Eishalle nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten besuchen. Bei Besuch von Kinder- und Jugendgruppen haftet der jeweilige Gruppenleiter. Bei Nichtbeachtung der Eishallenordnung erfolgt ein Entzug der Eintrittskarten, gegebenenfalls Platzverweis bzw. Platzverbot. Sämtliche Eishallenbenützer unterwerfen sich der ausgehängten Hallenordnung der Eishalle Zell am See. Insbesondere verzichten Sie auf Ersatzansprüche aus erlittenen Beschädigungen gegen den Sportstätteneigentümer oder den Veranstalter.
     

           FREMDENVERKEHRSGMBH & Co KG